Allgemeines

Formulare

Gerne können Sie sich die folgenden Formulare bereits downloaden und zum ersten Termin ausgefüllt mitbringen:

Antrag auf Prozesskostenhilfe
Vollmacht

Kosten

Grundsätzlich rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit Ihnen ab. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden wir bei dieser zwecks Kostenübernahme anfragen.

Sofern die Kosten unserer Inanspruchnahme von Ihnen aufgrund Leistungsunfähigkeit nicht getragen werden können, besteht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung die Möglichkeit, einen sog. Berechtigungsschein beim Amtsgericht zu beantragen. Hierzu müssen Sie bei der dortigen Rechtsantragsstelle Ihr Anliegen schildern und unter Vorlage entsprechender Nachweise (bspw. Bescheid über Sozialleistungen) belegen, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Rechtsanwalt zu vergüten.

Im gerichtlichen Verfahren hingegen beantragen wir für Sie Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe, sofern Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Hierzu ist es ebenfalls notwendig, Ihre Leistungsunfähigkeit durch entsprechende Belege nachzuweisen.