Sozialrecht
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Sozialrecht.
Das Sozialrecht umfasst u.a. die Angelegenheiten nach dem SGB II („Bürgergeld“) sowie das Arbeitslosengeld I. Die Bearbeitung von Ablehnungen oder Kürzungen von Leistungen aufgrund Sanktionen/Sperrzeiten ebenso wie die Rückforderung von zu Unrecht erhaltenen Leistungen gehören zum angebotenen Spektrum der Kanzlei.
Im Bereich des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung) helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie die Berechnung Ihrer Leistung nicht nachvollziehen können oder Ihnen zu niedrige Leistungen bewilligt worden.
Bei Auseinandersetzungen mit der Unfallversicherung, wenn beispielsweise ein schädigendes Ereignis nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird oder Leistungen der Unfallkasse begrenzt oder verweigert werden, unterstützen wir Sie ebenfalls.
Gleichfalls setzen wir uns ein, wenn Ihnen z.B. Leistungen wie Krankengeld, oder Kuren von der Krankenkasse verweigert werden.
Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie außerstande sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein, Ihr Antrag auf teilweise/volle Erwerbsminderung aber abgelehnt wurde.
Zum Tätigkeitsbereich der Kanzlei gehören zudem die Geltendmachung von Leistungen aus der Pflegeversicherung (z.B. Feststellung eines Pflegegrades oder Höherstufung) sowie das Schwerbehindertenrecht (z.B. Grad der Behinderung, Feststellen von Merkzeichen).
Das Leistungsspektrum umfasst die Beratung sowie die Vertretung im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren.
Gütestelle
Die Anwaltskanzlei Fritz führt als zugelassene Gütestelle sog. Schlichtungsverfahren durch. Diese können von Gesetzes wegen vorgeschrieben sein (z.B. bestimmte Nachbarstreitigkeiten, Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre) oder freiwillig zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren durchgeführt werden. Insbesondere bei persönlich geprägten Streitigkeiten soll im Rahmen dieser Verfahren auf eine einvernehmliche Konfliktlösung hingewirkt werden. Gerade bei gerichtlichen Verfahren ist zu beobachten, dass nicht der konkrete Rechtsstreit, sondern das persönliche Verhältnis der Parteien eigentlich im Vordergrund steht.
Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, eine gütliche und für beide Parteien akzeptable Einigung zu erreichen. Gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wird in einem Termin vor Ort versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Sonstige Rechtsgebiete
Für die Interessenvertretung in Rechtsgebieten, welche nicht durch die Tätigkeit in der Anwaltskanzlei Fritz abgedeckt sind, verweisen wir Sie gerne an einen spezialisierten Kollegen.